Orrr ey. Mitarbeiter*innen der @bfdi erklären auf dem #38c3, warum Altersprüfung im Internet *grundsätzlich* die Gefahr von Diskriminierung und Ausschluss von digitaler Teilhabe bedeutet (danke dafür!), und die erste Publikumsfrage ist sinngemäß: „Wie wäre es, wenn wir die Altersverifikation mit GNU Taler machen?“
@senficon @bfdi@social.bund.de Orr 2. Aber immer schön zu hören, wenn eine Datenschutz-Aufsichtsbehörde mal nicht nur den bürgerlichen Winkel einnimmt!
@blindcoder
Wo liest du, dass Altersgrenzen online nicht durchgesetzt werden sollen? Ich lese, dass seitens bfdi-MA auf die "Gefahr[!] von Diskriminierung und Ausschluss von digitaler Teilhabe" hingewiesen wurde und die erste Publikumsfrage einen Vorschlag macht, der einige zusätzliche Hürden bedeuten würde.
: Omi, weißte noch, als du neulich an der Altersverifikation mit nPA gescheitert bist?
: Ja, das ist aber auch alles kompliziert.
: Das geht jetzt per GNU Taler.
:
@flxtr @senficon @bfdi Hmm, dann habe ich die Warnung an sich wohl falsch verstanden.
Auf den einwurf bzgl GNU Taler gehe ich erst gar nicht ein.
Ich verstand die Warnung so, das Altersverifikation grundsätzlich, also immer, Gefahr von Ausschluss darstellen. Aber die Notwendigkeit einer Prüfung kommt ja nicht aus dem Nichts, sondern idR aus der Gesetzgebung.
@senficon Mein Einwurf zu GNU Taler war eher "Hey hier gibt es einen anonymisierten, von legal guardians kontrollierbaren Mechanismus, ist alles noch sehr theoretisch und in Entwicklung, aber kann man sich mal angucken." https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-031-17140-6_6. Özgür ist, um ein paar Ecken, ein Kollege von mir, ich fand seinen Vortrag bei der #HiP interessant und passend zum Thema, that's all... Aber granted: Schwierig auf den Punkt zu bringen in der Fragequeue.
@miri64 @senficon Taler an sich ist fürcht' ich nur die halbe Miete. Einen frei implementierbaren Container zu haben ist notwendig, um darauf basierend Infrastruktur frei nutzen zu können, aber nicht hinreichend, wenn zB. ein issuer fordern darf, dass die Tokens nur in durch ihn zugelassenen secure elements gelagert werden dürfen. Bei individuell vereinbarten Tokens sei's recht, wenn der große Vertragspartner das diktiert, aber bei allem, was public oder Oligopol ist, muss das wahlfrei sein.
@innerand GNU taler ist tatsächlich nix mit blockchain/crypto pump&dump. Trotzdem natürlich eine verwundernde Publikumsfrage.